Bundesrechtliche Grundlagen
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den bundesrechtlichen Rahmen für den Umgang mit Wasser in Deutschland. Es regelt unter anderem das Einleiten von Abwasser, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die allgemeine Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Wasser.
Für Grauwasseranlagen, die das behandelte Wasser in die öffentliche Kanalisation einleiten, kann eine Indirekteinleitererlaubnis erforderlich sein, falls das Abwasser in der Aufbereitungsanlage mit bestimmten Stoffen in Berührung kommt. Dies hängt vom Einzelfall und dem eingesetzten Aufbereitungsverfahren ab.
Relevante Rechtsnormen im Überblick
- WHG: Wasserhaushaltsgesetz – Bundesebene
- Landeswassergesetze: je Bundesland verschieden, regeln Einleitung und Nutzung
- AVBWasserV: Allgemeine Bedingungen für Wasserversorgungsunternehmen
- DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Kontamination durch Rückfließen
- DIN 1989: Regenwassernutzungsanlagen (mit Hinweisen zur Systemtrennung)
- DWA-Regelwerk: technische Anforderungen und Empfehlungen
Landesrechtliche Besonderheiten
Die Landeswassergesetze der 16 Bundesländer regeln Details, die über das WHG hinausgehen. In einigen Bundesländern bestehen spezifische Anforderungen an die Anzeige oder Genehmigung von Grauwasseranlagen, in anderen reicht eine formlose Anzeige beim zuständigen Abwasserverband.
Zuständig für Genehmigungsfragen sind in der Regel die Unteren Wasserbehörden auf Kreisebene sowie die kommunalen Abwasserbetriebe. Es empfiehlt sich, vor der Planung einer Anlage bei der zuständigen Behörde nachzufragen, welche Anforderungen lokal gelten.
Gartenbewässerung – eine häufige Anwendung für aufbereitetes Grauwasser. Foto: Wikimedia Commons.
Trinkwasserschutz – DIN EN 1717
Die DIN EN 1717 regelt den Schutz des Trinkwassers vor Kontamination durch Rückfließen in Trinkwasserinstallationen. Für Grauwasseranlagen mit Nachspeisung aus dem Trinkwassernetz ist die Einhaltung dieser Norm zwingend. Technisch bedeutet dies die Installation eines zugelassenen Sicherheitselementes (z. B. freier Auslauf, Rohrtrenner mit kontrollierbarer Druckminderung Typ CA oder BA), das einen Rückfluss von Betriebswasser in das Trinkwassernetz verhindert.
Installateure, die Grauwasseranlagen einbauen, müssen die Anforderungen der DIN EN 1717 kennen und technisch korrekt umsetzen. Das BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) veröffentlicht Hinweise zur Umsetzung in der Praxis.
Anzeige- und Genehmigungspflicht
Ob und in welchem Umfang eine Grauwasseranlage anzeige- oder genehmigungspflichtig ist, hängt vom Bundesland und der konkreten Anlage ab. Folgende Fälle können eine Genehmigung erfordern:
- Versickerung von behandeltem Grauwasser im Grundstück
- Einleitung in ein Gewässer
- Bestimmte Aufbereitungsverfahren mit chemischem Einsatz
Die rein innerhäusliche Nutzung (z. B. Toilettenspülung) ohne Einleitung in Gewässer unterliegt in der Regel keiner wasserrechtlichen Genehmigungspflicht, erfordert jedoch die Einhaltung der Trinkwasservorschriften und bautechnischen Anforderungen.